Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte:

Es gibt Praxen mit und ohne Kassenzulassung. Ich habe eine Kassenzulassung, mit der ich über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann.

Daher ist es notwendig, zum Erstkontakt und zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Chipkarte mitzubringen. Abgrechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).


Die Niederlassung von psychotherapeutischen Praxen sind für jeden Landkreis in Deutschland individuell begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach psychotherapeutischem Behandlungsangebot wurde zusätzlich ein Kostenerstattungsverfahren initiitert, das sich jedoch je nach Bundesland, Landkreis und Krankenkasse unterscheidet.

 

Privat Versicherte und Beihilfe:

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Aufgrund der individuellen Verträge bitte ich Sie persönlich, vorab Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich über die Übernahmebedingungen zu informieren. Sollten Sie hierfür Hilfe benötigen, werde ich Sie gerne unterstützen. Bei Psychotherapie erhalten Sie dann von mir in regelmäßigen Abständen eine Rechnung, die Kostenerstattung liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Selbstzahler:

Sie können mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Mein Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).